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Versicherungen

Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Wir bieten Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.

 

 

 A.    Third Party Waiver (Haftpflichtversicherung für Dritte) / Supplemental Liability Waiver (Ergänzende Haftpflichtversicherung)(TP/SLI)

 

TP/SLI schützt vor der resultierenden Haftung von Schäden an Dritten und/oder deren Besitz.
Diese Police deckt:
(1) Personenschaden Einzelner außerhalb des gemieteten Fahrzeuges von bis zu ₡150 Million oder ungefähr $268,000 USD (₡560 pro $1 USD, am 22-Jan-2010), und
(2) Gesamthaftung ist begrenzt auf höchstens 20 Prozent für Schäden am Eigentum Dritter. 
Die ergänzende Haftpflichtversicherung (TP/SLI) ist optional bei Vamos Rent-a-Car, vorausgesetzt das zur Zeit des Mietvertrages ein Nachweis über eine gültige SLI Deckung in Costa Rica durch den Kunden vorgelegt werden kann. SLI Deckung ist in Costa Rica vorgeschrieben, falls eine Deckung nicht bestätigt warden kann, ist der Abschluß einer Haftpflichtversicherungspolice eine Voraussetzung für die Vermietung und kostet $ 9.95 pro Tag. 
Während Ihrer Buchung fragen Sie nach der Mandatory Third Party Waiver Option um eine Haftpflichtversicherung für Dritte zu beantragen.  Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist immer in den Basis- und Volldeckungsoptionen enthalten (siehe unten).

 

B.     Basis Deckung mit einem Eigenanteil von $975 (CDW / LDW)

 

 

Diese Versicherungspolice limitiert die Fahrzeugschadenhaftung (Loss Damage Waiver -LDW-) zu einem Eigenanteil von $975 USD & limitiert Ihre Haftung im Falle eines Fahrzeugdiebstahls auf einen Eigenanteil von $975 USD. Die Kosten für diese Deckung liegen zwischen $ 14.95 und $ 16.95 pro Tag, je nach Hersteller und Model des gemieteten Fahrzeugs.  Basisdeckung ist optional, falls allerdings keine alternative Versicherung vorgelegt wird, wird der Kunde für Schaden und/oder Diebstahl des Fahrzeugs zu 100 Prozent haftbar gemacht. 

Basisdeckung enthält die Haftpflichtversicherung für Dritte. 

Während Ihrer Buchung verlangen Sie die  Basic Coverage Option (CDW) um eine Schadenshaftung (LDW) mit einem Eigenanteil von $ 975 USD zu erhalten. 

 

C.     Volle Deckung mit einem Eigenanteil von $ 0.00 (SLDW)

 

Dies befreit Sie von allen Haftungszahlungen im Falle eines Unfalls, Diebstahl, oder komplett Verlust, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit (siehe unten). SLDW erhöht Ihren Schutz durch Veringerung Ihres LDW Eigenanteils zu $ 0.00; die tägliche Rate für diese Versicherung ist zwischen $ 24.95 und $ 29.95 pro Tag, je nach Hersteller und Model des gemieteten Fahrzeugs.

Volle Deckung enthält die Haftpflichtversicherung für Dritte. 

Während Ihrer Buchung verlangen Sie die Full Coverage Option um eine Volle Schadensdeckung zu erhalten. 

 

 

Kreditkarten Versicherungsprogramme

 

Wir akzeptieren die meisten Kreditkarten-Mietwagen-Versicherungspolicen. Viele Kreditkarten Leihwagenpolicen versichern das gemietete Fahrzeug gegen Schaden und Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs (LDW), aber schützen möglicherweise nicht gegen Haftung gegen Dritte (SLI). Bitte fragen Sie Ihre Kreditkartenfirma nach den Einzelheiten ihres Mietwagen-Versicherungsschutz-Plans. Falls Sie sich entscheiden Ihre Kreditkarte als Versicherer für die LDW Haftung zu benutzen, beträgt Ihre Hinterlegung für das gemietete Fahrzeug $ 2,000.00 USD. Ein Versicherungsprogramm einer Gold oder Platinum Kreditkarte zu benutzen ist ein guter Vorteil, da diese häufe kleine Kratzer, Beulen und auch das gesamte Mietfahrzeug im Falle eines Unfalls oder Diebstahls abdecken.
Für mehr Informationen zu VISA, MasterCard und American Express Mietwagen-Vesicherungsprogrammen besuchen Sie die unten aufgeführten Verweise. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, die Nummer auf der Rückseite Ihrer Karte anzurufen, und nach Deckungsdetails zu fragen.

 

VISA

http://usa.visa.com/personal/cards/benefits/bft_dmg_waiver_personal.html


MasterCard

www.mastercard.com/us/personal/en/cardholderservices/index.html


American Express

https://www124.americanexpress.com/cards/

 

Versicherungsdeckung und Eigenanteil Regelungen

 

Versicherungsschutz verfällt wenn

(a) der Fahrer nicht durch unsere Firma autorisiert ist das Fahrzeug zu führen
(b) der Fahrer unter dem Einfluß von Alkohol und/oder illegaler Substanzen steht
(c) das Fahrzeug in irgendeiner Weise benutzt wird die gegen die Gesetze in Costa Rica verstößt
(d) der Fahrer keinen Unfallbericht der lokalen Behörden vorlegen kann

Unfallschadenhaftungs- und Diebstahlschutz-Eigenanteile sind doppelt für Fahrer zwischen 18 und 21 Jahren.

Die Versicherung deckt nicht ab: Schaden an Reifen, Radioanlage, Fenstern, Dachgepäckträger, Unterboden oder Innenraum des Fahrzeuges, außer im Falle eines Unfalls oder Diebstahls des Fahrzeugs (wie oben beschrieben).

Dies Information ist nur eine Zusammenfassung der Deckungen, bitte sehen Sie für Einzelheiten im Mietvertrag nach. Auf Anfrage werden unsere Angestellten Ihnen gerne eine Kopie der Deckungsdetails zuschicken.

 

Ausgeschlossen von der Versichering


• Schäden im Innenraum, an Windschutzscheibe und anderen Scheiben, Rädern, Reifen, Unterboden, Dach, Kupplung
• Schäden, die durch Fahren auf unbefestigten Straßen oder in nicht erlaubten Regionen entstanden sind.
• Schäden, die entstanden sind, während ein nicht im Mietvertrag eingetragener Fahrer das Mietfahrzeug gefahren ist.
• Schäden, die während des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden sind.
• Schäden, die durch den Fahrzeugmissbrauch oder bei der Durchführung eines kriminellen Aktes entstanden sind.
• Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, so auch durch falsche Betankung, bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, bei Verhängung eines Bußgelds, bei fehlerhafter Betätigung von Handbremse oder Kupplung.
• Diebstahl des Fahrzeugs, der durch den Verlust des Fahrzeugschlüssels verursacht wurde.
• Diebstahl von Teilen des Fahrzeugs oder Dingen aus dem Innenraum des Fahrzeugs inklusive persönliche Gegenstände.
• Ebenfalls ausgeschlossen von der Erstattung sind Abschleppkosten,   bernachtungskosten, Kosten, die bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen, Taxikosten, Verwaltungsgebühren, die der Vermieter zur Schadensbearbeitung berechnet.

 

 

Vorgehensweise im Schadensfall und bei Diebstahl des Mietfahrzeugs

 

Sollten während Ihrer Mietdauer neue Schäden am Mietfahrzeug entstehen oder das Mietfahrzeug gestohlen werden, müssen Sie die Details innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter melden. Ein Schadensbericht muss am Ende der Mietdauer mit dem Vermieter erstellt werden.
Bei Unfällen, bei Diebstahl und bei neu entdeckten Schäden am Mietfahrzeug muss die örtliche Polizei benachrichtigt und ein Polizeibericht erstellt werden. Ggf. können Sie auch Unfallflucht

auf dem Polizeirevier anzeigen, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann. Sollte eine weitere Partei am Unfall beteiligt sein, müssen alle Details des Unfallgegners (Name, Adresse, Telefon, Versicherung, Unfallhergang etc.) aufgenommen , der Vermieter informiert und die gesamten Dokumente an uns geschickt werden.
Im Falle einer notwendigen Reparatur, muss der Vermieter vor der Beauftragung oder Stellung eines Ersatzfahrzeugs seine Zustimmung geben. Alle Belege (Original oder Kopie) sind vom Mieter aufzubewahren.
Sollte die o.g. Vorgehensweise nicht befolgt werden, kann dies zu einer Ablehnung der Erstattung der Selbstbeteiligung führen.


Unter anderem benötigen wir die folgenden Dokumente: Mietvertrag, Endabrechnung, Check-out & Check-in Formular, Schadensbericht, Kostenvoranschlag der Reparatur, Polizeibericht, Kreditkartenabrechnung mit dem abgebuchten Betrag, eine ausführliche Beschreibung zum Unfallhergang, zum Diebstahl oder zur Schadensentstehung und möglicherweise Fotos des Schadens sowie Namen und Details der beteiligten Personen.

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